
Obligatorische Schulzeit
Chancen und Herausforderungen der Schulpflicht
In Griechenland dauert die obligatorische Schulzeit insgesamt neun Jahre und gilt für alle Kinder im Alter von ungefähr 6 bis 15 Jahren. Davor kommt der zweijährige Besuch des Kindergartens ab dem 4. Lebensjahr, der ebenfalls für alle Kinder verpflichtend ist. Er dient dazu, die Kinder sozial und sprachlich auf die Grundschule vorzubereiten. Für Einwandererkinder ist dies die beste Gelegenheit, spielerisch die griechische Sprache zu lernen. Dieser Kindergarten-/Schulpflicht ist verfassungsrechtlich verankert und gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit, solange die Kinder im Land leben.
Dauer und Altersbereich
Im 4. Lebensjahr starten die Kinder im Kindergarten (Νηπιαγωγείο)
Die Schulpflicht beginnt im 6. Lebensjahr mit der Einschulung in die Grundschule (Δημοτικό).
Sie endet mit Vollendung des 15. Lebensjahres, also nach neun Pflichtschuljahren.
Gliederung der Pflichtschulzeit
Die ersten sechs Jahre sind der Grundschule (Primarstufe) gewidmet, in der alle Kinder gemeinsam unterrichtet werden.
Danach folgen drei Jahre Gymnasium (Γυμνάσιο), die die untere Sekundarstufe bilden und ebenfalls Teil der Schulpflicht sind. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Schüler ein Zeugnis (Apolytirio Gymnasiou), mit dem sie entweder in die nicht-obligatorische Sekundarstufe II (allgemeinbildendes Lyzeum oder Berufsschule) wechseln oder in den Arbeitsmarkt eintreten können.
Ein Schuljahr - von - bis
Ein Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des kommenden Jahres.
Der Klassenunterricht beginnt am 11. September und endet am 15. Juni des kommenden Jahres. Wenn der 11. September oder der 15. Juni ein Feiertag ist, beginnt der Unterricht am nächsten Werktag bzw. endet am vorherigen Werktag.
Was danach möglich ist
Nach den neun Pflichtjahren ist der Schulbesuch nicht mehr verpflichtend.
Viele Jugendliche gehen jedoch freiwillig drei weitere Jahre auf ein Lyzeum (Eniaio Lykeio) oder eine berufsbildende Schule (TEE), um einen Hochschulzugang oder eine Berufsausbildung zu ermöglichen.
Wichtige Informationen für Einwanderer-Familien
Recht auf Bildung für alle: Jedes Kind, das sich in Griechenland aufhält, hat das gesetzliche Recht, eine öffentliche Schule zu besuchen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Eltern. Die Anmeldung darf von den Schulen nicht verweigert werden.
Kosten: Der Besuch staatlicher Schulen ist komplett kostenlos. Auch die Schulbücher werden vom Staat gestellt. Kosten fallen lediglich für Schreibwaren, Rucksäcke und außerschulische Aktivitäten an.
Das Schuljahr: Das Schuljahr beginnt in Griechenland in der Regel am 11. September und endet Mitte Juni. Es ist in drei Trimester (Grundschule) bzw. zwei Halbjahre (Gymnasio) unterteilt.
Sprachbarrieren / Integration: Viele staatliche Schulen bieten sogenannte "Empfangsklassen" (Taxis Ypodochis) an. Hier erhalten Kinder, die noch kein Griechisch sprechen, intensiven Zusatzunterricht in der Landessprache, während sie in den anderen Fächern bereits am normalen Unterricht teilnehmen.
Schulkleidung: Es gibt in Griechenland keine Schuluniformen mehr, allerdings wird auf angemessene, alltagstaugliche Kleidung geachtet.
Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
Wenn Sie Ihr Kind an einer griechischen Schule anmelden möchten, sollten Sie rechtzeitig folgende Dokumente bereithalten (ausländische Dokumente müssen in der Regel offiziell ins Griechische übersetzt und beglaubigt sein):
Geburtsurkunde des Kindes (mit beglaubigter Übersetzung ins Griechische)
Reisepass des Kindes
Reisepass des erziehungsberechtigten Elternteils oder Vormunds
Aufenthaltstitel
Wohnsitznachweis
Impfpass / Gesundheitsheft (Nachweis über die gängigen Pflichtimpfungen).
Das "Formular zur Gesundheit des Schülers" (ADYM): Ein medizinisches Dokument, das von einem Arzt in Griechenland ausgefüllt werden muss (wichtig für die Teilnahme am Sportunterricht).
Schulzeugnisse mit beglaubigter Übersetzung (sofern vorhanden)
