
Gegenseitige Absicherung: Paare & Familien
Umzug: Vollmacht, Testament sichern
Warum jetzt handeln?
Mit dem Umzug nach Griechenland beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Neben Themen wie Aufenthalt, Steuern oder Krankenversicherung sollte auch die persönliche Vorsorge geregelt werden. Gerade wenn Vermögen, Konten oder Angehörige in mehreren Ländern betroffen sind, können im Ernstfall grosse Probleme entstehen.
Wer frühzeitig vorsorgt, schützt sich selbst, den Partner und die Familie – und vermeidet unnötige Belastungen in schwierigen Situationen.
Bankvollmacht
Eine gegenseitige Bankvollmacht ermöglicht es dem Partner oder einer Vertrauensperson, im Notfall auf Konten zuzugreifen und wichtige Zahlungen zu erledigen.
Ohne Vollmacht können Konten bei Krankheit oder Todesfall vorübergehend blockiert sein – besonders wenn Bankverbindungen in verschiedenen Ländern bestehen.
Empfehlung:
Vollmacht für Schweizer Konten direkt bei der Schweizer Bank einrichten
Vollmacht für griechische Konten bei der jeweiligen griechischen Bank erstellen
Vollmachten regelmässig überprüfen und aktualisieren
Testament
Ein Testament ist besonders wichtig, wenn Vermögen in der Schweiz und in Griechenland vorhanden ist. Bei internationalen Erbfällen können unterschiedliche Rechtsvorschriften gelten.
Wichtig zu wissen:
Schweizer Testamente können in Griechenland anerkannt werden, jedoch nicht in jedem Fall problemlos
Ein griechisches Testament sollte notariell korrekt errichtet werden
Die EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) spielt bei internationalen Erbfällen eine zentrale Rolle
Lassen Sie sich idealerweise von einem Fachanwalt mit Kenntnissen im Schweizer und griechischen Erbrecht beraten https://ag-recht.ch/
Wie wird das in Griechenland gehandhabt?
In Griechenland ist das neue digitale System für das Testamentsregister (Amtsblatt B’ 2134/09-04-2026) vollständig implementiert und verändert die Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten durch Bürger und Fachleute. Das Justizministerium digitalisiert die gesamte Phase eines Testaments, von der Einreichung bis zur Veröffentlichung und Ausstellung der Erbscheine.
Das neue Register arbeitet als zweistufiges System:
diathikes.gr: Das Portal für Bürger Über TAXISnet können Interessierte Bürger ihre Anträge stellen und digitale Erbscheine erhalten. https://diathikes.gr/
notariatservices.gr: Das Fachportal für Notare und Konsularbeamte Registrierung und Verwaltung von Urkunden durch Notare und Konsularbeamte https://notariatservices.gr/
Die Registrierung umfasst alle Phasen eines Testaments, von der Erstellung bis zur Veröffentlichung und Erstellung der Erbscheine.
Es stellt sicher, dass kein Testament unentdeckt bleibt und deckt alle möglichen Szenarien ab:
Öffentliches Testament: Der Notar registriert das Testament unmittelbar nach seiner Erstellung. Der Inhalt bleibt geheim (unveröffentlicht), es existiert jedoch ein offizieller digitaler Nachweis seiner Existenz. Ein öffentliches Testament wird durch die Erklärung des Erblassers vor einem Notar errichtet und erfordert die Anwesenheit von drei Zeugen oder eines zweiten Notars und eines Zeugen. Dieses Verfahren bietet erhöhte Sicherheit, da das Testament vom Notar aufbewahrt und in seinen Büchern registriert wird. Der Notar überwacht die korrekte Formulierung und den Inhalt des Testaments und stellt sicher, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Es ist zu beachten, dass die Personen, die als Notare oder Zeugen fungieren dürfen, beschränkt sind. Die Zeugen schwören vor dem Notar und dem Erblasser, dass sie die Bestimmungen des Testaments bis zu seiner Veröffentlichung geheim halten.
Für das Testament wird eine Urkunde erstellt, die Folgendes enthalten muss: a) Tag, Monat, Jahr und Ort der Erstellung, b) die Identifizierung des Erblassers, damit kein Zweifel an seiner Identität besteht, c) Name und Vorname des Notars und der anderen beteiligten Personen sowie, ohne dass dies die Ungültigkeit zur Folge hat, den Sitz des Notars und den Beruf und Wohnsitz der anderen beteiligten Personen, d) die Erklärung des letzten Willens des Erblassers und den Hinweis, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden.
Privates Testament: Das private Testament kann vom Erblasser oder einer anderen Person in seinem Namen gemäß den allgemeinen Bestimmungen zur Dokumentenhinterlegung bei einem Notar hinterlegt werden. Erfolgt die Hinterlegung durch eine andere Person, hat der Notar den Erblasser unverzüglich zu benachrichtigen und den Empfang der Benachrichtigung zu bestätigen. Er digitalisiert das Testament und lädt es in das System hoch, wodurch es Rechtskraft erhält.
Geheimes Testament: Ein geheimes Testament vereint Elemente beider oben genannter Testamentsformen. Der Erblasser verfasst das Testament wie ein privates Testament und übergibt es einem Notar in Anwesenheit von drei Zeugen oder einem zweiten Notar und einem Zeugen. Der Inhalt bleibt geheim. Für den Notar und alle anderen Beteiligten gelten dieselben Bestimmungen wie bei einem öffentlichen Testament. Der Notar stellt eine öffentliche Urkunde zur Hinterlegung des Testaments aus, der Text selbst wird jedoch erst nach dem Tod des Erblassers veröffentlicht. Ein geheimes Testament gewährleistet die sichere Aufbewahrung und die Wahrung der Vertraulichkeit seines Inhalts. Ein für ungültig erklärter geheimer Testament ist als privates Testament gültig, sofern es als solches gültig ist.
https://karpouzislianou.gr/eidi-diathikon-ellada/
https://taxnet.gr/individuals-gr/nea-iliktroniki-platforma-mitroo-diathikon/
Über das Testamentsregister kann ein Antrag gestellt werden, um:
ein Testament zu suchen, das nach dem 01.11.2025 bei einem Notar hinterlegt wurde.
eine Bescheinigung über die Veröffentlichung oder Nichtveröffentlichung eines Testaments ausstellen zu lassen
eine Urkunde über die Veröffentlichung eines Testaments von einem Notar ausstellen zu lassen
eine Urkunde über die Erklärung eines eigenhändigen Testaments als Haupttestament von einem Notar ausstellen zu lassen Dazu müssen Sie:
Ihre persönlichen Zugangsdaten bei Taxisnet eingeben
die vollständigen Daten des Verstorbenen angeben
die Sterbeurkunde oder Dokumente, die dessen Tod bestätigen, hochladen
die entsprechende Gebühr unter Verwendung des RF-Codes (Zahlungscode)
Für Testamente, die vor dem 1.11.2025 veröffentlicht wurden, können Sie den Dienst „Bescheinigung über die Nichtveröffentlichung eines Testaments“ wählen
https://www.gov.gr/upourgeia/upourgeio-dikaiosunes/dikaiosunes/metroo-diathekon
Checkliste: Gegenseitige Absicherung
Gegenseitige Bankvollmacht für alle Konten einrichten
Testament erstellen oder aktualisieren (Anwalt mit int. Erbrechtkenntnissen hinzuziehen)
Alle Dokumente an einem sicheren, bekannten Ort aufbewahren, bzw. im System hochladen lassen
Vertrauenspersonen über den Aufbewahrungsort informieren
Dokumente regelmässig aktualisieren
